Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 22

Beratung

Graduiertenförderung zukunftsfähig gestalten

Antrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/3998


Einbringen wird diesen Antrag Herr Lange. - Herr Lange, bitte schön.


Hendrik Lange (Die Linke): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahr 2013 und in der Legislaturperiode davor habe ich hier Reden gehalten, deren Inhalte ganz ähnlich waren wie der Inhalt der heutigen Rede. Damals ging es unter anderem darum, die Höhe der Graduiertenstipendien nach einer langen Durstphase von 895 € auf das bundesdeutsche Niveau von 1 050 € zu erhöhen.

Heute geht es darum, nach einer langen Durststrecke die Graduiertenstipendien von 1 100 € auf das bundesdeutsche Niveau zu heben; das liegt derzeit bei 1 550 € und wird sich auf die Marke von 1 600 € entwickeln. Dazu möchten wir den Sachkostenzuschuss unbürokratischer gestalten und ohne Antrag zahlen. So weit, so gut.

Das haben wir ja schon im letzten Antrag verlangt, könnten Sie jetzt sagen. Warum also jetzt noch einmal dieser Aufschlag? - Ich glaube, es ist es wert, sich noch einmal über die Graduiertenförderung im Ganzen zu verständigen. Anlass dafür ist sicherlich auch die Initiative der Stipendiat*innen, die mit einem Katalog von Vorschlägen an die Landespolitik herangetreten sind.

Meine Damen und Herren! In § 2 Abs. 1 des Graduiertenförderungsgesetzes heißt es: 

„Förderungsleistungen kann erhalten, wer durch weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit erkennen lässt und sich nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium auf die Promotion an einer in Sachsen-Anhalt gelegenen Hochschule vorbereitet. Das wissenschaftliche Vorhaben muss einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lassen.“

In diesem Sinne ist die Förderung der Promotion als Bestenförderung vorgesehen. Ich möchte an dieser Stelle meine hohe Anerkennung für die Leistungen der Stipendiat*innen ausdrücken und einmal Danke sagen, dass sie das Land wissenschaftlich voranbringen.

(Zustimmung bei der Linken)

Meine Damen und Herren! So sollte dann aber auch der Fördersatz sein. Zieht man von den 1 100 € noch die Kosten der Krankenversicherung ab, landet das geförderte Spitzenpersonal, dass wir dringend im Land halten wollen, beim Satz eines Bürgergeldempfängers. Das heißt nicht, dass das Bürgergeld zu hoch ist, sondern dass unsere Förderung zu niedrig ist. 

Auch an den Stipendiat*innen geht die Inflation nicht spurlos vorbei. Wir müssen also an den Fördersatz ran, ohne die Anzahl der Stipendien zu reduzieren. Im Gegenteil: Diese sollten erhöht werden. Wir schlagen vor, zukünftig 200 Stipendien im Jahr zu vergeben. Damit der Finanzminister aber nicht umkippt, sollten wir im nächsten Jahr mit 150 Stipendien beginnen.

Zudem ist es unser Vorschlag, Haushaltsausgabereste nicht in das schwarze Loch des Finanzministers fallen zu lassen, sondern am Jahresende einen Inflationsausgleich von 2 500 € zu zahlen. Die Linke schlägt ebenso vor, den Reisekostenzuschuss länger als 31 Tage zu gewähren; denn Forschungsaufenthalte können schon einmal länger dauern.

Meine Damen und Herren! Wie im Jahr 2013 betone ich, dass die Promotion auf Stellen der bessere Weg wäre. Da ich aber auch sehe, dass diese Stellen nicht in genügendem Maße geschaffen werden, bleibt die Graduiertenförderung eine wichtige Säule.

Nun hat der Minister in seiner letzten Rede zu diesem Thema eine interessante Variante der Kombination aus Stipendium und Stelle ins Spiel gebracht. Das greifen wir gern auf, zumal das leidige Thema der Sozialversicherung, die man allein mit dem Stipendium nicht hat, so aus der Welt geschaffen werden kann. Denn bislang werden Stipendienzeiten bei der Rente nicht berücksichtigt. Sogar große Ehrenstipendien wie das Humboldt-Stipendium - das ist etwas anderes; das ist nicht Graduiertenförderung - werden bei der Einstellung im öffentlichen Dienst bei Erfahrungsstufen nicht berücksichtigt. Das möchten wir gern ändern; das muss allerdings auf der Bundesebene passieren.

Im Jahr 2013 habe ich bereits beantragt, dass die Leistungen unserer Stipendiat*innen sichtbarer gemacht werden. Wir können doch stolz auf unser Stipendienprogramm sein, also sollten wir doch das Geleistete im Land auch besser vermarkten. Der geforderte Zugang zum Forschungsportal des Landes kann da ein Weg sein. Ich hoffe, Sie geben uns Gelegenheit, uns darüber im Ausschuss zu verständigen, ebenso wie zur Frage der Wertschätzung und Vernetzung. 

Wir greifen den Vorschlag der Stipendiat*innen auf und schlagen eine Begrüßungsveranstaltung vor, die auch zum Netzwerken dienen soll. Ich höre schon, das sei Sache der Hochschulen. Aber warum soll das Land nicht einmal voranschreiten und die Hochschulen mit ins Boot holen?

Die Sichtbarkeit des Geleisteten hat damals auch ein Rektor der Hochschule Harz vorgeschlagen genauso wie die Stipendien für kooperative Verfahren. Ich erinnere mich da an eine sehr gute Zusammenarbeit.

Meine Damen und Herren! Eine Sache mag tatsächlich ein Streitpunkt sein: Ist das Stipendium ähnlich einer Stelle ein Vollkostenzuschuss und an den Stipendiaten und seine Leistung gebunden? Oder ist es lediglich ein Zuschuss zum Lebensunterhalt? - Derzeit ist es Letzteres und das kritisiert Die Linke.

Da bekommt man ein Stipendium als Bestenförderung, aber das Einkommen des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin wird noch auf die mickrige Fördersumme angerechnet. In meinen Augen sollte es ein Vollkostenzuschuss sein, wie es etwa die bundesweiten Stiftungen haben. Dann, so gebe ich zu, passt aber eventuell unsere Forderung nach der Ausweitung der Stunden für den Nebenerwerb nicht mehr. Aber bleiben die Regelungen wie bisher, dann müssen wir die Nebenerwerbsregelungen und -möglichkeiten ausweiten. Das beißt sich aber mit dem Ziel, dass die Stipendiat*innen sich der Forschung widmen sollen - eine Feinheit, die eine Debatte im Ausschuss wert ist.

Meine Damen und Herren! Die Graduiertenförderung muss ein modernes Instrument der Bestenförderung werden. Die Stipendiat*innen haben Wertschätzung verdient. Darum stimmen Sie gern unserem Antrag zu oder lassen Sie uns im Ausschuss darüber beraten. - Vielen Dank.